AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der Ferienbungalows
durch die Gemeinde Börgerende-Rethwisch
(im folgenden Vermieter genannt)

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die genannte Ferienbungalows als vereinbart.

1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung eines Ferienbungalows über den Vermieter, die per Internet, oder
schriftlich erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der
wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Unterzeichnung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als
aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.

2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien legen ausdrücklich eine Zahlung per Überweisung fest.
a. Zahlungsfristen
Nach Erhalt des Vertrages wird eine Anzahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Höhe der
Anzahlung entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Die Zahlung der restlichen Miete hat bis
spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu erfolgen, diesen Termin entnehmen Sie bitte dem
Mietvertrag. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der
Reisepreis unverzüglich zu überweisen. Eine Kaution wird nicht erhoben.

3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00
Uhr.

4. Schlüssel
Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen oder sich selbständig aus dem bereitgestellten Schlüsselsafe zu entnehmen.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige
Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

5. Abreise
Am Abreisetag ist der Ferienbungalow, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde,
bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem
ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen.
Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen oder in dem bereitgestellten Schlüsselsafe zurück zulegen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und
etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und
Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels
Unterschriftsleistung zu bestätigen.
AGB Ferienbungalows Stand Januar 2024 1/1

6. Personen
Das Mietobjekt wird für maximal 2-4 Personen zur Verfügung gestellt.

7. Haustiere (Hunde), Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren (Hunden) ist in keiner der Bungalows möglich. Dies gilt
auch für die Besucher der Mieter. Der Hund kann auf dem zum Ferienbungalow
gehörenden Grundstück freilaufen – außerhalb des Grundstückes besteht aber Anleinpflicht.
Der Mieter/Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund nachbarliche Grundstücke
nicht betritt. Hundekothaufen sind vom Rasen des Grundstückes zu entfernen.
Innerhalb der Ferienhäuser ist das Rauchen generell nicht gestattet.

8. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar
pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit
entstandene Schäden an den Ferienbungalows und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände
am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die
ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein
Verschulden trifft.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener
Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls
stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

9. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten
Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des
Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
(Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die
Ferienbungalows nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der
Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches
liegen, insbesondere am Badestrand oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der
Nachbarschaft.

10. Rückabwicklung des Vertrages
Für den Fall des Rücktrittes durch den Mieter wird, die an den Vermieter geleistete
Vorauszahlung einbehalten.

Anzahlung nach Buchung : 200€
Restzahlung nach angegebenen Termin

Reiserücktritt:
Rücktritt bis zum 45.Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
Rücktritt bis zum 35.Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
Danach und bei Nichterscheinen : 90%


11. Nutzungsregeln
Die vom Mieter und Vermieter unterzeichnete Hausordnungen für den jeweiligen Ferienbungalow und des Grundstückes sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.



Hausordnung

Unser größtes Anliegen ist es, das Sie sich in unserer Ferienbungalows wohlfühlen, entspannen und erholen. Um das zu ermöglichen, bedarf es einiger Hinweise.

1. Bitte gehen Sie mit allen Gebrauchsgegenständen des Mietobjektes sorgsam um. Der Ferienbungalow wird mit vollständigem Inventar vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Ferienbungalow entfernt werden.

2. Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die Ruhezeiten zu beachten und sich während der Mittagsruhe (12.00 Uhr bis 15.00 Uhr) sowie abends ab 22.00 Uhr leise zu verhalten.

3. Um ein angenehmes Wohnklima zu erhalten und aus Sicherheitsgründen, darf in den Wohnräumen des Ferienbungalows nicht geraucht werden. Wir bitten Sie deshalb, nur im Freien zu rauchen und die Zigarettenstummel sachgemäß zu entsorgen.

4.Für Müllentsorgung nutzen Sie bitte die bereitgestellten Mülltonnen.

5. Bei der Benutzung des Grills nur übliche Grillkohle verwenden und starke Rauchentwicklung vermeiden. Nach Gebrauch den Grill bitte so reinigen, dass er auch noch von den nächsten Feriengästen benutzt werden kann. Für die Entsorgung der Grillkohleabfälle nutzen Sie, bitte die bereitgestellte Blechtonne.

6. Für ein angenehmes Raumklima bitten wir Sie regelmäßig zu lüften und im Winter vorher die Heizung runter zu drehen.

7. Hunde oder andere Haustiere sind nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter.

8. Bei Abreise sind alle Fenster und Türen zu schließen, sowie alle Energie- und Lichtquellen abzuschalten.

9. Die Fluchtwege müssen generell freigehalten werden. Sie dürfen durch Gegenstände weder eingeengt noch versperrt werden.

10. Die Kraftfahrzeuge dürfen nur in den vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden.
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